1. Das Verfahren wird gemäß § 568 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO dem Senat zur Entscheidung übertragen. 2. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 28.01.2009 geändert: Dem [...]
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