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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.11.2009

2 Ws 410/09

Normen:
StGB § 57
JGG § 85 Abs. 6
JGG § 88
JGG § 89a

In der Strafvollstreckungssache wegen Totschlags hier: sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Nichtaussetzung des Strafrestes zur Bewährung erlässt der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg durch die [...]
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