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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 08.06.2009

1 Ws 273/09

Der Beschluss vom 8.6.2009 wird dahingehend berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss: 'Auf die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen A.G.' (nicht: R.V.). Bei der Bezeichnung des Namens des Beschwerdeführers im [...]
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