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OLG München - Entscheidung vom 23.03.2009

4 St RR 150/08

Normen:
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
FeV § 6 Abs. 3
FeV § 28 Abs. 2
RL 91/439/EG Art. 1 Abs. 2
RL 91/439/EG Art. 8 Abs. 2
RL 91/439/EG Art. 8 Abs. 4
VO Nr. 1882/2003/EG

Fundstellen:
NZV 2009, 403
SVR 2009, 313
VRS 116, 281

Dem Angeklagten war die Fahrerlaubnis durch Urteil des Amtsgerichts A. vom 21.2.2006 entzogen worden. Weiterhin war eine Sperrfrist angeordnet worden, welche wegen nachträglicher Verkürzung am 21.7.2006 endete. Von der [...]
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