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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.08.2009

9 W 53/09

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 1004
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
ZPO § 935

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 10.000,-- €, ersatzweise für je 250,- Euro Ordnungsgeld einen Tag Ordnungshaft, aufgegeben, es zu [...]
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