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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.05.2009

2 Ws 138/09

Normen:
VollzG § 43 Abs. 10 Nr. 3
StPO § 454 Abs. 1
StPO § 454 Abs. 3
StGB § 57
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Staatskasse auferlegt. Der Verurteilte ist am 02. Juni 2009 zu [...]
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