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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.06.2009

11 U 210/06

Normen:
HGB § 171 Abs. 1
HGB § 172 Abs. 1
HGB § 161 Abs. 2
HGB § 110
BGB § 426 Abs. 1
BGB § 526 Abs. 2
BGB § 707
HWiG 1986 § 1
HGB § 171 Abs. 1
HGB § 172 Abs. 1
HGB § 161 Abs. 2
HGB § 110
BGB § 426 Abs. 1
BGB § 526 Abs. 2
BGB § 707
HWiG § 1

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2009, 898

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 03 für Handelssachen, vom 20.7.2006 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. [...]
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