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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.07.2009

23 U 228/08

Normen:
ZPO § 513
ZPO § 529
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 546
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 249
BGB § 252
BGB § 252 Satz 2
BGB § 254
BGB § 254 Abs. 2
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 280 Abs. 2
BGB § 286
BGB § 286 Abs. 1
BGB § 288
BGB § 288 Abs. 1
BGB § 288 Abs. 1 Satz 2
BGB § 291
BGB § 311 Abs. 2
BGB § 311 Abs. 3
ZPO § 287
FGO § 69 Abs. 2 Satz 2
BGB § 252

I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Das Landgericht hat nach dem [...]
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