1. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 6. Februar 2009 (58 Gs- 601 Js 2370/08-97/09), der an die Stelle des Haftbefehls vom 4. September 2008 getreten ist, wird aufgehoben. 2. Der Angeschuldigte ist in [...]
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