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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.03.2009

L 7 B 214/08 AS

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.07.2007 geändert. Die zu erstattenden Kosten werden auf 168,20 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. I. Streitig ist [...]
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