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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.04.2009

L 20 B 66/08 AY

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors werden die aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers auf 559,30 EUR festgesetzt. Kosten des Beschwerdeverfahrens [...]
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