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LSG Bayern - Entscheidung vom 11.08.2009

L 5 R 210/09

Normen:
SGB IV § 20 Abs. 2 Halbs. 1
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
SGB IV § 7 Abs. 1
SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Februar 2009 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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