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LSG Bayern - Entscheidung vom 27.01.2009

L 19 R 830/08 ER

Der Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 30.06.2008 auszusetzen, wird abgelehnt. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Aussetzungsverfahrens zu [...]
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