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LSG Bayern - Entscheidung vom 24.06.2009

L 15 SF 119/09

Die Entschädigung des Antragstellers für sein psychiatrisch-neurologisches Gutachten vom 09.02.2009 in dem Rechtsstreit W. K. gegen Deutsche Rentenversicherung Bund wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 1.587,95 Euro [...]
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