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LSG Bayern - Entscheidung vom 23.04.2009

L 2 B 852/08 U

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 07.05.2008 abgeändert und das gegen den Beschwerdeführer festgesetzte Ordnungsgeld auf 800,00 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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