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LSG Bayern - Entscheidung vom 20.04.2009

L 19 R 233/09 ER

Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.10.2008 wird vorläufig ausgesetzt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Am 28.10.2008 hat das Sozialgericht Würzburg ( SG ) den [...]
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