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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.10.2009

L 15 SF 291/09

Normen:
JVEG § 5 Abs. 1
JVEG § 5 Abs. 5
SGG § 111 Abs. 1

Die Entschädigung des Antragstellers anlässlich der Wahrnehmung des Verhandlungstermins vom 25.11.2008 wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 10,40 EUR festgesetzt. Dem Antragsteller sind 6,00 EUR nachzuentrichten. I. In dem [...]
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