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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.01.2009

L 15 SF 243/08

Normen:
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 1

Die Entschädigung des Antragstellers anlässlich der Wahrnehmung des Termines vor dem Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) in München am 11.04.2008 wird gemäß § 4 Abs.1 JVEG auf 60,30 EUR festgesetzt. Dem Antragsteller [...]
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