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LSG Bayern - Entscheidung vom 23.07.2009

L 14 R 480/08

Normen:
EWGV 1408/71 Art. 46 Abs. 2 Buchst. a
EWGV 1408/71 Art. 47 Abs. 1 Buchst. c
EWGV 1408/71 Art. 48 Abs. 1
EWGV 1408/71 Art. 48 Abs. 2
EWGV 574/72 Art. 15 Abs. 1
SGB VI §§ 63ff
SGB VI § 63 Abs. 2

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Mai 2008 und Abänderung des Bescheids vom 27. September 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Januar 2003 [...]
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