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LSG Bayern - Entscheidung vom 04.05.2009

L 16 AS 130/09 B ER

Normen:
EG Art. 12
EG Art. 18 Abs. 1
EG Art. 39 Abs. 2
EG Art. 234
EGRL 38/2004 Art. 14 Abs. 4
EGRL 38/2004 Art. 24 Abs. 2
EGRL 38/2004 Art. 7 Abs. 1a
EWGV 1408/71 Art. 10a
EuFürsAbk
FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
SGG § 86b Abs. 2 S. 2

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 16.02.2009 dahin abgeändert, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes darlehensweise und vorläufig vom 20.01.2009 [...]
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