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LG Potsdam - Entscheidung vom 30.09.2009

52 O 21/08

Normen:
AktG § 76 Abs. 2 S. 2
AktG § 121 Abs. 3
AktG § 131 Abs. 1
AktG § 131 Abs. 4
AktG § 241 Nr. 1
AktG § 243 Abs. 4 S. 2
AktG § 246 Abs. 1
AktG § 246 Abs. 2
AktG § 319 Abs. 6 S. 3 Nr. 1
AktG § 327 a Abs. 1 S. 1
AktG § 327 b Abs. 3
AktG § 327 c Abs. 2 S. 4
AktG § 327 c Abs. 3
AktG § 327 e
EGAktG § 16 S. 2
BGB § 242

Es wird festgestellt, daß die von den Antragsgegnern vor dem Landgericht Potsdam erhobenen und unter dem Aktenzeichen 52 O 120/07 geführten Klagen gegen die Wirksamkeit des Beschlusses in der Hauptversammlung der [...]
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