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LG Bochum - Entscheidung vom 31.08.2009

3 O 421/07

Normen:
ZPO § 256
ZPO § 287
BGB § 253 Abs. 2
StVG § 7 Abs. 1
PflVG § 3 Nr. 1

Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 25.05.2009 werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1. ein Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 4.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 [...]
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