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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.09.2009

1 Sa 230/09

Normen:
ArbGG § 64 Abs. 1
ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b
ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c
ArbGG § 64 Abs. 6
ArbGG § 66 Abs. 1
ZPO § 519
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
BGB § 247
BGB § 286
BGB § 288
BGB § 626 Abs. 1
EFZG § 3
EFZG § 5 Abs. 1 S. 2
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
BGB § 314 Abs. 2 S. 1
BGB § 626 Abs. 1
EFZG § 3
EFZG § 5 Abs. 1 S. 2
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
AuA 2010, 178
LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22
NZA-RR 2010, 212

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. März 2009 - 3 Ca 2173/08 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen. Die [...]
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