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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 20.01.2009

1 Ta 1/09

Normen:
GKG § 42 Abs. 3
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 47 Abs. 3
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 63 Abs. 3
RVG § 33
RVG § 33 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 4 S. 3
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 63 Abs. 3
ZPO § 3
BGB § 779

Fundstellen:
MDR 2009, 454

1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.12.2008 - 1 Ca 1090/08 - wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen [...]
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