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LAG München - Entscheidung vom 22.06.2009

11 Ta 148/09

Normen:
GKG § 42
GKG § 63
GKG § 68
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
GKG § 63 Abs. 2
GKG § 63 Abs. 3 S. 1
GKG § 63 Abs. 3 S. 2

1. Die Beschwerde der Beklagtenvertreter vom 12. Januar 2009, bei Gericht am selben Tag eingegangen, gegen den am 9. Januar 2009 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts München, Az. 15 Ca 8990/08, wird [...]
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