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LAG Köln - Entscheidung vom 06.04.2009

5 Ta 89/09

Normen:
AGG § 22
ZPO § 114 S. 1
AGG § 1
AGG § 15
AGG § 22

Fundstellen:
LAGE § 22 AGG Nr. 3
NZA-RR 2009, 526

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.03.2009 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt R in vollem Umfang ratenfrei bewilligt. [...]
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