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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.09.2009

16 Sa 10/09

Normen:
BGB § 315
BGB § 611 Abs. 1
Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 (BzLT Nr. 5 G) § 5
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Kommunalen Arbeitgeber in den TVöD-VKA und zur Regelung des Übergangsrechts vom 13.09.2005 (TVÜ-VKA) § 2
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst vom 01.10.2005 (TVöD-VKA) § 18 Abs. 1
TVöD-VKA und zur Regelung des Übergangsrechts vom 13.09.2005 (TVÜ-VKA) § 2
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst vom 01.10.2005 (TVöD-VKA) Protokoll-Notiz Nr. 5

Die Parteien streiten um eine Leistungszulage in Höhe von monatlich 109,93 € brutto für die Kalenderjahre 2007 und 2008, mithin um 2.638,32 € brutto. Der Kläger war bei der beklagten Stadt von 01.09.1982 bis 31.12.2008 [...]
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