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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 12.08.2009

13 Sa 26/09

Normen:
BGB § 611 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31.01.1962 (BMT-G II) § 28
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 2 Abs. 1
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 2 Abschnitt 3
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 3 Abschnitt 3
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 4 Abschnitt 3

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 11.03.2009 ( 4 Ca 8/09) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger [...]
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