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KG - Entscheidung vom 19.02.2009

2 U 66/05

Normen:
ZPO § 9
ZPO § 9

Fundstellen:
JurBüro 2009, 259
KGReport 2009, 458

1. Der Gebührenstreitwert wird für beide Instanzen auf 10.200,00 EUR festgesetzt. 2. Der Wert des mit Beschluss vom 22. Januar 2009 festgestellten Vergleichs übersteigt diesen Wert nicht. 1. Der Klageantrag zu 1. ist [...]
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