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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 09.06.2009

1 K 1447/07

Normen:
EStG § 7g Abs. 3, 4 5

Fundstellen:
BB 2009, 1916
DStRE 2010, 208

Streitig sind die Berücksichtigung einer Ansparrücklage und weiterer Kosten eines Arbeitszimmers. Der mit der Klägerin zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Kläger erzielte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus [...]
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