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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 08.06.2009

11 KO 8/09

Normen:
FGO § 139 Abs. 3 Satz 1
RVG § 2 Abs. 2
RVG-VV Nr. 34202

Fundstellen:
EFG 2009, 1412

Streitig ist, ob der Erinnerungsgegner seinen Prozessbevollmächtigten, den Erinnerungsführern, eine Terminsgebühr zu erstatten hat. Die Erinnerungsführer vertraten den Erinnerungsgegner im Rahmen des Klageverfahrens 11 [...]
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