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FG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 30.09.2009

2 K 50/07

Normen:
BewG 1991 § 138 Abs. 5 S. 1
BewG 1991 § 138 Abs. 5 S. 2 Nr. 2
ErbStG 1997 § 35
ErbStG 1997 § 12 Abs. 3
AO § 18 Abs. 1 Nr. 1
AO § 182 Abs. 1 S. 1

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Der Kläger wendet sich gegen die gesonderte Feststellung des [...]
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