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EuGH - Entscheidung vom 04.06.2009

Rs. C-102/08

Normen:
AO § 14
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6
KStG § 4
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [ABl. L 145, S. 1]) Art 4 Abs. 5
UStG § 2 Abs. 1
UStG § 2 Abs. 2
UStG § 4 Abs. 12 Buchst. a
UStG § 9 Abs. 1
UStG § 9 Abs. 2

Fundstellen:
BStBl II 2017, 873
DB 2009, 2132
EWS 2009, 291
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Mitgliedstaaten müssen eine ausdrückliche Regelung vorsehen, um sich auf die in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der [...]
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