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EuGH - Entscheidung vom 17.09.2009

Rs. C-242/06

Normen:
ARB 1/80 (Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation. Der Assoziationsrat wurde durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet, das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnet und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde (ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) Art. 13

Fundstellen:
NVwZ 2009, 1551
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2009, 355

Art. 13 des vom Assoziationsrat, der durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet wurde, erlassenen Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September [...]
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