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EuGH - Entscheidung vom 04.06.2009

Rs. C-22/08

Normen:
AsylbLG § 1 Abs. 1
EG Art. 12
EG Art. 39
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77 und - Berichtigungen - ABl. 2004, L 229, S. 35, L 197, S. 34, sowie ABl. 2007, L 204, S. 28) Art. 24 Abs. 2
SGB II § 7 Abs. 1
SGB XII § 23 Abs. 3

Fundstellen:
DVBl 2009, 972
DÖV 2009, 634
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. In Bezug auf das Recht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die auf Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat sind, hat die Prüfung der ersten Frage nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 24 Abs. [...]
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