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EuGH - Entscheidung vom 05.03.2009

Rs. C-222/07

Normen:
EG Art. 12
EG Art. 87
Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. L 298, S. 23) in der durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABl. L 202, S. 60) geänderten Fassung Art. 3

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZUM 2009, 395

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 5. März 2009 'Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag [...]
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