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EuGH - Entscheidung vom 23.12.2009

Rs. C-45/08

Normen:
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (ABl. L 96, S. 16) Art. 2 Abs. 1
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (ABl. L 96, S. 16) Art. 14 Abs. 1
WpHG § 38 Abs. 1

Fundstellen:
BB 2010, 329
BKR 2010, 65
EWiR Art. 2 RL 2003/6/EG 1/2010, 129
EWiR Art.2 RL 2003/6/EG 1/2010, 129
EuZW 2010, 227
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WM 2010, 65
ZIP 2010, 78

1. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) ist dahin auszulegen, dass die Tatsache, dass eine [...]
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