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EuGH - Entscheidung vom 29.01.2009

Rs. C-19/08

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig
ist (ABl. L 50, S. 1) Art. 1
ist (ABl. L 50, S. 1) Art. 3 Abs. 1
ist (ABl. L 50, S. 1) Art. 4
ist (ABl. L 50, S. 1) Art. 20 Abs. 1 Buchst. d
ist (ABl. L 50, S. 1) Art. 20 Abs. 2

Fundstellen:
NVwZ 2009, 639
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2009, 189

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 29. Januar 2009 'Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen [...]
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