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EuGH - Entscheidung vom 02.07.2009

Rs. C-111/08

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) Art. 1 Abs. 2 Buchst. b

Fundstellen:
EWS 2009, 389
IPRax 2010, 353
NZI 2009, 570
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2009, 1441
ZInsO 2009, 1509

Tenor: Die Ausnahme in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und [...]
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