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AG Nürnberg - Entscheidung vom 14.12.2009

UR III 0264/09

Normen:
EGBGB Art. 6
EGBGB Art. 19
PStG § 36 Abs. 2
FGG § 16a
FamFG §§ 107 ff.

Fundstellen:
FuR 2010, 238

Das Amtsgericht Nürnberg erlässt in der Personenstandssache folgenden Beschluss: Der Standesbeamte des Standesamtes E. wird angewiesen, die Geburt des Kindes H. A. G., geb. ...2009 in Moskau, zu beurkunden. I. Der [...]
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