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VGH Hessen - Entscheidung vom 24.06.2008

1 UE 2606/07

Normen:
BeamtVG § 11 Nr. 1c
BeamtVG § 11 Nr. 3a

Fundstellen:
DÖV 2009, 254

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Dezember 2006 - 9 E 3401/05 (3) - abgeändert. Es wird festgestellt, dass dem Kläger ein Ruhegehalt seitens der Beklagten [...]
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