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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.07.2008

3 B 04.1164

Normen:
BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DÖV 2009, 128
ZBR 2009, 140

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Der Kläger wendet sich auch in [...]
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