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SchlHOLG - Entscheidung vom 09.08.2008

14 W 54/08

Normen:
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823
ZPO § 114

Fundstellen:
MDR 2009, 346
OLGReport-Schleswig 2009, 12

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. I. Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für [...]
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