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OVG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 17.09.2008

2 LA 70/08

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 28.216,80 Euro festgesetzt. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des [...]
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