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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 26.11.2008

1 O 149/08

Normen:
GVG § 17a
SG § 59 Abs. 1
SG § 82 Abs. 1
WBO § 17 Abs. 1
WBO § 17 Abs. 3

Fundstellen:
DVBl 2009, 136
DÖV 2009, 215
NVwZ-RR 2009, 382

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Gemäß § 82 Abs. 1 SG in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl I S. 1482), der die weitgehend gleichlautende Vorgängernorm des § 59 Abs. 1 SG ersetzt hat, ist [...]
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