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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 17.11.2008

4 L 422/08

Normen:
VwGO § 152a Abs. 1 Nr. 1

Der Rechtsbehelf nach § 152 a VwGO ist unzulässig. Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152 a Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht statthaft, weil gegen das Urteil des Senats vom 2. September 2008 - 4 L 642/04 - ein Rechtsmittel gegeben [...]
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