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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.12.2008

6 E 983/08

Normen:
GKG § 52

Fundstellen:
DÖV 2009, 300

Die von den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zulässigerweise im eigenen Namen eingelegte Beschwerde (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG ), die auf eine Heraufsetzung des vom VG in Höhe von 2.500,00 Euro festgesetzten [...]
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