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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.04.2008

21 A 2699/05

Normen:
VAHRG § 5
BeamtVG § 57 Abs. 1
BGB § 1585 c

Fundstellen:
FamRZ 2009, 617

Der Kläger wurde vorzeitig zur Ruhe gesetzt. Seine erste Ehe wurde geschieden, der Versorgungsausgleich durchgeführt und eine monatliche Unterhaltsrente gerichtlich festgesetzt. Wenige Jahre nach der Scheidung [...]
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