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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.08.2008

7 B 915/08.NE

Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2
VwGO § 47 Abs. 2a

Fundstellen:
BRS 73 Nr. 56
BauR 2008, 2032
UPR 2009, 39

Die Antragsteller begehrten ohne Erfolg die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO . Die Voraussetzungen für eine Außervollzugsetzung des angegriffenen Bebauungsplans liegen nicht vor. Es ist [...]
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