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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 04.01.2008

8 E 1152/07

Normen:
VwGO § 162

Fundstellen:
BRS 73 Nr. 182
DÖV 2008, 471
NVwZ-RR 2008, 503
UPR 2008, 460

Zu den erstattungsfähigen Kosten des Verfahrens zählen gemäß § 162 Abs. 1 VwGO neben den hier nicht streitbefangenen Gerichtskosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der [...]
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